Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
2 3Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
3 4Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 5
1.
Benennung der Handlungsbereiche nach § 3 Absatz 2 und Bewertung mit Punkten,
2.
Benennung des ausgewählten Wahlpflichthandlungsbereichs nach § 3 Absatz 3 und Bewertung mit Punkten,
3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
5.
die Gesamtnote in Worten,
6.
Befreiungen nach § 12.
–
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 9.12.2019 I 2153